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Klasse B – Pkw Fahrerlaubnis
Diese Fahrerlaubnisklasse beinhaltet Kraftfahrzeuge – ausgenommen Kraftfahrzeuge der Klassen AM, A1, A2 und A – mit einer zulässigen Gesamtmasse von nicht mehr als 3 500 kg. Zudem sind sie zur Beförderung von nicht mehr als acht Personen außer dem Fahrzeugführer ausgelegt und gebaut (auch mit Anhänger mit einer zulässigen Gesamtmasse von nicht mehr als 750 kg oder mit Anhänger über 750 kg zulässiger Gesamtmasse, sofern 3 500 kg zulässige Gesamtmasse der Kombination nicht überschritten wird).
Das gesetzlich vorgeschriebene Mindestalter für die Fahrerlaubnis der Klasse B beträgt 18 Jahre. Die Fahrerlaubnis kann jedoch auch noch früher – für das begleitende Fahren ab 17 Jahren – absolviert werden. Es empfiehlt sich, ca. sechs Monate vor dem Erreichen des Mindestalters mit der Fahrausbildung zu beginnen.
Begleitetes Fahren ab 17 Jahren
Das begleitete Fahren ab 17, oder auch BF 17 genannt, stellt eine gute Möglichkeit dar, die Fahrerlaubnis der Klassen B bereits vor der Vollendung des 18. Lebensjahres zu erhalten. Es kann ein PKW bereits mit 17 Jahren gefahren werden, unter der Prämisse, dass das Fahrzeug bis zum 18. Geburtstag nur in Begleitung einer namentlich registrierten Person geführt wird. Der Fahrer oder die Fahrerin des PKWs ist vollständig verantwortlich für seine oder ihre Handlungen und Entscheidungen im Zusammenhang mit dem Straßenverkehr. Die Begleitperson stellt lediglich einen Ansprechpartner für die Fahranfänger dar und steht für Fragen zur Verfügung und gibt Hinweise.
Die Begleitperson muss über folgende Voraussetzungen verfügen:
- Sie muss das 30. Lebensjahr vollendet haben
- Sie muss seit mindestens fünf Jahren eine Fahrerlaubnis der Klasse B besitzen
- Die Person darf zum Zeitpunkt der Beantragung der Fahrerlaubnis im Fahreignungsregister mit nicht mehr als einem Punkt belastet sein
Klasse BE – PKW mit Anhänger
Für diesen Führerschein wird eine Fahrzeugkombination, bestehend aus einem Zugfahrzeug der Klasse B, also einem Auto und einem Anhänger oder Sattelauflieger benötigt. Der Anhänger oder Sattelauflieger darf eine Gesamtmasse von 3,5 t nicht überschreiten.
Die Ausbildung der Führerscheinklasse BE empfiehlt sich außerdem, wenn in Zukunft Tiere oder ein Wohnwagenanhänger mitgenommen werden sollen.